Kontakt

Sie sind interessiert an Kooperationen, Advertorials bzw. Interviews oder möchten mich als Model buchen?

Diesbezügliche Anfragen gerne an
settebello_hh­@gmx.de

Preise und vollständiges Mediakit nur auf Anfrage.

Newsletter

Melde dich jetzt zu unserem Newsletter an:



*Mit Betätigen des Buttons „Absenden“ willige ich zum wiederholten Erhalt unseres Newsletters ein. Diese Einwilligung können Sie jederzeit widerrufen. Weitere Hinweise finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Schwarzer Mantel vom Fair Fashion Hamburg Label Spectrum zur Hose im Leopardenmuster

BLOGGER TIPPS: Erfolgreich Bloggen – das ist bei Koope­rationen zu beachten

10. März 2019 / Lifestyle

Jetzt lesen

Heute hatte ich ein Interview mit einer Studentin aus Hamburg. In unserem Gespräch fragte sie mich, wieviel Zeit ich in einen Post, also ein hochgeladenes Bild mit dazugehörigem Text auf Instagram, stecken würde. In einem Nebensatz bemerkte sie, dass viele Follower bzw. Leser nicht wüssten, wie viel Arbeit in einem Bild stecke, das im Anschluss dann auf Instagram bzw. auf dem Blog hochgeladen wird. Da mich immer wieder Freunde, Bekannte und Leser nach dem Ablauf von Kooperationen fragen, dachte ich mir, das Thema könnte auch für Euch interessant sein. Aus diesem Grund erscheint heute also Teil 1 meiner Blogger Tipps mit dem Thema ”Erfolgreich Bloggen – das ist bei Kooperationen zu beachten”.

Ich möchte Euch einige Tipps mit auf den Weg geben, mit denen ich bislang ganz gut gefahren bin. Ich erzähle Euch, was Ihr aus der Blogger-Sicht bei einer Kooperation beachten solltet. Dabei werde ich mich jedoch auf Instagram begrenzen, da das Thema Blog zu komplex und erheblich größer ist und mit Punkten wie Bildbearbeitungsprogrammen und html-Codes einfach den Rahmen meines Artikels sprengen würde. Ich erzähle Euch,

  • wie eine Kooperation überhaupt zustande kommen kann,
  • was bei einem zugrundeliegenden Vertrag beachtet werden sollte und
  • wie nach Vertragsabschluss die Umsetzung der Kooperation aussieht.

Eines sei bereits hier erwähnt. In den wenigsten Fällen ist die Umsetzung einer Kooperation im Handumdrehen erledigt. Sicherlich, das kann in Ausnahmefällen durchaus vorkommen. Aber größtenteils stecken darin jedoch mehrere Stunden Arbeit.

So fing es bei mir an

Meine erste Kooperationsanfrage erhielt ich mit ca. 1000 Followern von einer Teefirma, die seinerzeit stark auf Instagram promotet wurde. Ich freute mich damals wie ein Honigkuchenpferd und konnte es kaum erwarten, besagten Tee in Szene zu setzen. Dazu muss ich sagen, dass ich als Justiziarin damals stark im Projektgeschäft eingebunden war, oftmals spät abends nach Hause kam und regelrecht nach kreativem Ausgleich – ohne bei diesem groß Nachdenken zu müssen – gierte. Instagram kam da einfach wie gerufen. Anfangs noch mit privatem Account unterwegs entschloss ich mich kurz darauf, meinen Account auf öffentlich zu schalten. Wobei ich zum damaligen Zeitpunkt nur Bilder ohne Kopf online stellte (hier ganz unten).

Öffentliches Profil für Kooperationsanfragen

Was Euren eigenen Instagram Account anbelangt, so solltet Ihr Euch grundsätzlich überlegen, was Ihr damit beabsichtigt. Wenn Ihr Instagram lediglich aus Spaß an der Freud betreibt, reicht ein privates Profil vollkommen aus. Das hat vor allem auch den Vorteil, dass Ihr jederzeit nachvollziehen könnt, wer Euch folgen möchte. Denn um einem privaten Profil auf Instagram folgen zu können, ist eine entsprechende Einwilligung des Account-Betreibers notwendig. Solltet Ihr jedoch nicht nur ein Hobby-Profil betreiben und hegt hingegen den Wunsch, mit Firmen zu kooperieren, so solltet Ihr Euer Profil der Öffentlichkeit zugänglich machen.

Authenzität ist die oberste Maxime

Wie bereits erwähnt errichtete ich meinen Instagram Account parallel zu meinem Job in der maritimen Wirtschaft (weitere Informationen hier). Da ich das Bloggen als kreativen Ausgleich zur ”Rechtswissenschaft” und somit anfangs lediglich als Hobby betrieben habe, war der Spaß an der Sache immer oberste Maxime für mich. Logischerweise waren meine Instagram-Bilder zu 100 % authentisch. Und daran hat sich bis heute nichts geändert. Authenzität und Empathie sind – wie auch sonst überall – sehr wichtig in diesem Business. Denn früher oder später merken Eure Follower, ob Ihr hinter der Sache steht oder nicht. Ist letzteres der Fall, dann springen sie Euch aus nachvollziehbaren Gründen schlimmstenfalls ab. Aber wie so oft im Leben gibt es nicht nur Schwarz oder Weiß. D.h. es gibt nicht immer nur Produkte, die perfekt oder überhaupt nicht zu einem passen. Manchmal liegt die Wahrheit einfach in der Mitte. Sprich: das Leben hat auch Graubereiche. Ihr solltet Euch also immer überlegen, ob die Dinge zu Euch und Eurer Lebenssituation passen, oder eben nicht.

Authenzität – Theorie und Praxis

In der Theorie klingt die Sache mit der Authenzität manchmal leichter als in der Praxis. Denn spätestens wenn Euch Eure Kooperationspartner erst einmal die Briefings für die Zusammenarbeit vorlegen, habt Ihr nicht immer sehr viel Spielraum. Manchmal ist die Auswahl der Produkte begrenzt, manchmal ist es der Wunsch nach einer anderen Bildsprache. Problematisch wird es, wenn der gewünschte Erfolg, den das Produkt verspricht, nicht eintritt oder die gelieferte Qualität der Ware schlechter ist als auf den Fotos der Homepage. All dies sollte im Vorfeld besprochen und idealerweise in einem Kooperationsvertrag festgehalten werden.  Dazu aber erst später. Und auch wenn das vorgelegte Briefing am Ende nicht zu Euch passt, dann ist es manchmal besser abzulehnen, als die Kooperation auf Biegen und Brechen zustandekommen zu lassen.

Erfolgreich Bloggen | direkt oder über eine Agentur?

Neben den klassischen Vermarktungskanälen suchen Firmen heutzutage weitere Vermarktungsplattformen, wie z.B. Instagram, wo der Influencer sozusagen als ”Litfaßsäule” oder Markenbotschafter für die jeweilige Marke fungiert. Nachdem sich die Firma entweder selbst oder über eine Agentur einen Influencer ausgesucht hat, geht es bestenfalls los mit den Vertragsverhandlungen. Aus meiner Sicht sieht dies so aus, dass mir entweder die Agentur oder der Kunde direkt eine Anfrage per E-mail oder Instagram-Direktnachricht stellt, ob ich mir eine Zusammenarbeit kurz oder langfristig vorstellen kann. Hierbei werden zunächst die wesentlichen Informationen über das Produkt oder die jeweilige Kampagne preisgegeben und die gewünschte Dienstleistung bei mir erfragt. Manchmal geht dies mit einem sog. NDA (Non-Disclosure Agreement), einer Geheimhaltungsvereinbarung einher. Sofern das Produkt für mich interessant ist und zu meiner Lebenssituation passt, steige ich in die Vertragsverhandlung ein. Alles andere würde ich direkt ablehnen. Denn beispielsweise Werbung für Hundefutter wäre auf meinem Account nicht authentisch, da ich – auch wenn ich ein Tierfreund bin – keinen Hund habe. Das Ganze kann natürlich auch umgekehrt ablaufen: und zwar so, dass ich eine Firma direkt anschreibe. Ich muss jedoch sagen, dass die erste Situation sicherlich die vorteilhaftere Ausgangslage für die weiteren Vertragsverhandlungen ist, denn der Kunde hat ja bereits sein Interesse signalisiert.

Der Kooperationsvertrag | Erfolgreich Bloggen aus juristischer Sicht

Nun werden also die Vertragsgrundlagen bzw. wesentlichen Geschäftseigenschaften, die essentialia negotii, für die Kooperation abgesteckt. Dies kann telefonisch oder auch per E-mail erfolgen. Gleich in welcher Form, sind sich die Parteien einig, stellt beides einen Vertrag dar. Solch eine Einigung kann ausdrücklich oder durch schlüssiges Handeln erfolgen. Die sicherste Variante ist immer ein schriftlich aufgesetzter Vertrag, der – im Idealfall – juristisch geprüft worden ist. Denn der vorgelegte Vertrag dient im Zweifel nicht dazu, Euch zu schützen, sondern das Unternehmen bzw. die Agentur. Versetzt Euch bei der Prüfung also auch immer in die Lage Eures Gegenübers.

Vorsicht:

Unterschreibt NIE einen Vertrag oder eine Geheimhaltungsvereinbarung ungelesen. Damit könnt Ihr im worst case eine Bankrott-Erklärung oder horrende Vertragsstrafen unterzeichnen! Auch wenn der Weg zum Juristen oft wegen möglicher hoher Kosten gescheut wird, so kann er Euch in manch einem Fall vor noch schlimmerem Übel bewahren.

Das sollte mindestens in dem Kooperationsvertrag stehen

So wie überall in der freien Wirtschaft läuft auch in der Social Media Branche alles unter Zeitdruck ab. Nichtsdestotrotz, nehmt Euch die Zeit und besprecht die Kooperation genau mit dem Kunden. Lasst Euch das Briefing als Vertragsbestandteil rechtzeitig vorlegen (Briefings nach Vertragsschluss sind kein Vertragsbestandteil, sondern nur ”Good Will”). Nehmt auch kritische Punkte mit in den Vertrag auf. Abgesehen von den kritischen Punkten müssen natürlich auch

  • die jeweiligen Pflichten & Dienstleistungen der Vertragspartner skizziert sein. Überlegt Euch im Vorfeld genau,
  • wie Ihr für Eure Arbeit vergütet werden möchtet. (Zur alternativen Vergütung siehe unten.)
  • Legt fest, wie es mit den Urheberrechten bzw. Nutzungsrechten des Contents aussehen soll und
  • falls Ihr diese dem Kunden einräumen wollt, für welchen Zeitraum.

Tipp:

Was für mich als Juristin vielleicht selbstverständlich ist, muss für Euch noch längst nicht bekannt sein. Verträge können unterschiedlich zustande kommen: mündlich oder schriftlich. Beides ist möglich. Es ist völlig unerheblich, ob Ihr Euch auf einer Postkarte oder in einem formell aufgesetzten Vertrag mit blau unterschriebener Tinte einigt. ”Unterm Strich” – also im Streitfall – zählt nur, worüber sich die Parteien verständigt haben und was bewiesen werden kann. Im Idealfall verschriftlicht Ihr also alles Wesentliche und ggf. auch vorhersehbare problematische Punkte.

 

Vergütung und Barter Deals

Überlegt Euch bei der Vergütung genau, welche Kosten für Euch für die Produktion entstehen. Lasst hierbei auch Eure Reichweite miteinfließen. Oftmals wird Euch der Kunde jedoch einen Barter Deal, also ein sog. Tauschgeschäft vorschlagen. In diesem Fall erhaltet Ihr eine Ware für Eure Dienstleistung. Allerdings solltet Ihr Euch genau überlegen, ob Ihr diese überhaupt braucht und ob der Warenwert angemessen für Eure Arbeit ist. Denn als steuerpflichtige Blogger müsst Ihr die Ware – ebenso wie jede andere monetäre Vergütung – als geldwerten Vorteil versteuern. Schlimmstenfalls müsst Ihr am Ende des Jahres große Summen an das Finanzamt zurückzahlen. Um dies zu vermeiden, könnt Ihr den Kunden nach der Übernahme der Pauschalversteuerung fragen, das aber nur nebenbei. Vielleicht schreibe ich hierzu noch einen ausführlicheren Artikel. Am einfachsten ist immer eine Vergütung in Geld. Überlegt Euch einmal, dass der Fotograf oder das Model sich auch nicht mit Socken, T-Shirts oder Tees bezahlen lassen. Außerdem machen derartige Deals letzten Endes auch den Markt(preis) kaputt.

Wie die Umsetzung einer Kooperation nach Vertragsabschluss hinter den Kulissen aussieht, das erzähle ich Euch ein anderes Mal.

Das ist vielleicht auch interessant für Dich:

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Mehr zum stöbern

Melde dich für unseren Newsletter an



*Mit Betätigen des Buttons „Absenden“ willige ich zum wiederholten Erhalt unseres Newsletters ein. Diese Einwilligung können Sie jederzeit widerrufen. Weitere Hinweise finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.