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Wann darf ich Musik auf Instagram verwenden?

(Wann) darf man als Creator Musik auf Instagram verwenden?

10. Dezember 2022 / Unbeauftragte Werbung

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Regten sich bislang noch etliche Instagram Nutzer über die (fehlende) Rechtsprechung zum Thema Werbekennzeichnung auf, so gibt es bereits das nächste Thema, das seinen Usern aktuell Kopfschmerzen bereitet. In den Nutzungsbedingungen von Instagram heißt es nämlich: Die in den Musikstickern zur Verfügung gestellte Musik steht ausschließlich (!) privaten Accounts oder nur denen Profilen ohne kommerzielle Absichten zur Verfügung. [Zur Definition, ab wann ein Account gewerblich ist bzw. ob man als Influencer ein Gewerbe anmelden muss, hier. Zur bisherigen Deutung nach höchstrichterlicher Rechtsprechung s. weiter unten.] Damit stellt sich vielen Usern die Frage, in welchen Fällen man Musik bei Instagram verwenden kann bzw. welche Art von Musik genutzt werden darf, ohne dabei irgendeine (rechtliche) Konsequenz fürchten zu müssen. Eine Frage, der ich in den vergangenen Tagen einmal nachgegangen bin.

Anmerkung: Bei dem Artikel handelt es sich um keine anwaltliche Beratung (zu meiner Person und meinem juristischen Background hier), er ist vielmehr als rechtliche Problem-Skizze zu verstehen. Einzelne Fragen sind daher bitte mit den jeweiligen Institutionen bzw. Eurem Anwalt zu klären.

Musik-Sticker für Instagram Reels und Stories

”Musik verbindet und dient daher als wirkungsvolles Tool, um die Bildung von Communitys zu fördern.” So heißt es wortwörtlich in den Musikrichtlinien von Instagram. Zudem ist Musik ein wirksames Mittel für die eigene Markenbotschaft. Nicht zuletzt können Sounds die Reichweite steigern und somit wesentlich bessere Ergebnisse erzielen. Dies vor allem, wenn das ausgewählte Lied besonders angesagt ist , was beispielsweise mit einem Pfeil nach oben bei Instagram gekennzeichnet ist (sog. ”Trending Music”). Um also Stories und Kurzvideos (auch sog. ”Reels” = Kurzvideos in einer Länge von bis zu 15 Sekunden oder länger) auf dieser Plattform unterhaltsamer zu gestalten, führte Instagram neben Filtern, Zeichen und anderen Features den sog. Musiksticker ein. Hier hat der User die Möglichkeit über die zur Verfügung gestellte Musikdatenbank den Content stimmungsvoll zu untermalen. Je nach Account Typ – ”privat”, ”Creator” oder ”Business” – gab es bislang unterschiedliche Zugriffsmöglichkeiten auf die Musikdatenbank. Während die privaten und einige Creator Accounts einen vollumfänglichen Zugang auf die Datenbank hatten, war die Anwendbarkeit für Businessprofile von Anfang an eingeschränkt. Von Zeit zu Zeit justierte Instagram hier in unterschiedlichem Maße nach.

Anmerkung: Vorsicht ist also auch bei der eingeschränkten Musikdatenbank der Business-Accounts geboten. Das dort bereitgestellte Angebot hat nicht nur lizenzfreie Musik im Portfolio.

Kann ich den Musikkatalog von Instagram bedenkenlos verwenden? Wann drohen Accountsperrung oder Abmahnung?

Die Antwort auf diese Frage lautet – wie so oft in der juristischen Materie – ”es kommt darauf an”. Eines ist jedoch klar: nur weil die Mehrheit die Musik auf Instagram verwendet, bedeutet dies nicht, dass dies auch rechtlich zulässig ist. In der Regel spielen – ähnlich wie im Bereich der Fotografie – auch bei dem Musikkatalog von Instagram das Urheberrecht sowie Lizenzen eine große Rolle. Grundsätzlich ist es nämlich so, dass Musik auf den sozialen Plattformen nur hochgeladen werden darf, wenn hierfür die Rechte am Werk bestehen oder die jeweiligen Lizenzen vorher eingekauft wurden. Denn grundsätzlich unterfällt Musik dem Schutzbereich von § 2 Abs. 1 UrhG und ist in der Regel urheberrechtlich geschützt. Sofern derartige Rechte oder Lizenzen nicht bestehen, können Urheberrechte an den jeweiligen Musikstücken verletzt sein. Der User riskiert sogar teure Abmahnungen der Künstler oder anderer Rechteinhaber, wie z.B. der Plattenfirma, wenn er dennoch das Video auf der Plattform hochlädt. Zum Hochladen von musikalisch untermaltem Content gilt es zudem die jeweiligen Nutzungsbedingungen der Plattform genau zu studieren, um eine mögliche Account-Sperrung zu vermeiden.

Eine Ausnahme hierzu bildet die sog. lizenzfreie Musik – dazu später.

Darf ich die Musik auf Instagram verwenden, über die Lizenzverträge geschlossen wurden?

Tatsache ist, dass Rahmen-Lizenzverträge zwischen Meta und den einzelnen Rechteinhabern bestehen. Die jeweilige Ausgestaltung hingegen ist rein spekulativ und bewegt sich in der juristischen Grauzone. Die Instagram Plattform selbst äußert sich diesbezüglich lediglich dahingehend, dass sie die Musik für private und gewerbliche Nutzer bereitstelle. [Zur Frage, ab wann man als Influencer gewerblich unterwegs ist, hier bzw. nachstehend die bisherige BGH-Rechtsprechung.] Aufgrund dieser vagen Formulierung und in der Annahme, dass dies alles so seine Richtigkeit haben werde, luden zahlreiche Selbständige Tag für Tag ihre Reels hoch. Eine Praxis, vor der Fachjuristen aus urheberrechtlichen Gründen stets warnten. Waren doch die genauen Nutzungsbedingungen der Lizenzverträge zwischen Instagram und Künstlern/ Verwertungsgesellschaften wie z.B. der Gema nicht klar. Aber genau diese Befürchtung hat sich nun in den Nutzungsbedingungen bewahrheitet.

Die Musikrichtlinie von Instagram gleicht einem Nutzungsverbot

Instagram stellt in seinen Musikrichtlinien klar, dass das Hochladen geschützter Musik zu kommerziellen Zwecken nur mit entsprechender Lizenz erlaubt ist. Während demnach rein private Accounts den bereitgestellten Musikkatalog verwenden dürfen, stellt sich die Nutzung für kommerzielle Creator und Business Accounts ganz anders dar. Angesichts der Notwendigkeit einer individuellen Lizenz-Beschaffung, die sich in der Praxis als äußerst kompliziert und zeitintensiv darstellt, gleicht die Bestimmung daher einem Nutzungsverbot für alle nicht-privaten Accounts.

Ab wann ist man kommerziell?

Bei der Definition von ”kommerziell” gehen die juristischen Meinungen auseinander. Während einige Ansichten lediglich auf die einzelne Handlung abstellen und lediglich Content im Rahmen einer bezahlten Kooperation als werblich einordnen, legen andere Auffassungen bei der Wertung den gesamten Account zugrunde. Nach bisheriger höchstrichterlicher Rechtsprechung (BGH Urteil vom 9.9.2021- I ZR 90/20) nimmt ein Content Schaffender, der Waren und Dienstleistungen anbietet und über seinen Auftritt in sozialen Medien bewirbt, mit seinen in diesem Auftritt veröffentlichten Beiträgen regelmäßig geschäftliche Handlungen zugunsten des eigenen Unternehmens vor.
Demzufolge wäre davon auszugehen, dass auch Kurzvideos des Kanals, selbst wenn sie nicht zu Werbezwecken veröffentlicht werden, als gewerblich einzuordnen sind. Schließlich zielen sie auf die Steigerung des eigenen Werbewertes ab. Der Verfasser schließt sich der strengeren Auffassung an und folgt somit der Ansicht, dass der Gesamt-Account bei der Beurteilung, ab wann ein Account kommerziell agiert, zugrunde gelegt wird. Schließlich erfolgt jede Handlung eines nicht-privaten Accounts zumindest um die eigene Reichweite zu steigern und hat somit einen werblichen Charakter. Letzten Endes werden die ersten Gerichtsurteile in dieser Sache Rechtsklarheit schaffen.

Was kann passieren, wenn die Musik trotzdem auf Instagram verwendet wird?

Im Falle der Missachtung laufen kommerzielle Accounts Gefahr, mit dem Urheberrecht in Konflikt zu geraten. Ein Verstoß hiergegen kann nämlich entweder eine Abmahnung nach sich ziehen, die Entfernung von hochgeladenen Videos oder gar die Accountsperrung zur Folge haben. Und solch eine Abmahnung kann durchaus schon einmal im 5-stelligen Bereich liegen. Ganz zu schweigen von den Anwalts- oder gar Gerichtskosten.

Kann die 15-Sekunden Regel helfen Musik auf Instagram zu verwenden?

Man könnte nun auf die Idee kommen, die 15-Sekunden-Regel des Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetzes als Umsetzung des Artikel 17 auf EU-Ebene heranzuziehen. Diese besagt, dass Ausschnitte von Musiktiteln stets genutzt werden dürfen, sofern sie nicht länger als 15 Sekunden sind und wenn damit kein kommerzieller Zweck verfolgt wird. Jedoch wird auch diese Ausnahmevorschrift angesichts des Zusatzes ”kommerziellen Zwecken” größtenteils nicht weiterhelfen. Zwar betrifft sie große Medien wie Meta, wenn sie infolge der Norm sog. ”Uploadfilter” einsetzen müssen, um das nicht rein private Hochladen nicht lizenzierter und vom Urheber gemeldete Inhalte zu entdecken und zu filtern.

Die Ausnahmevorschrift des § 9 UrhDAG

Von dieser Pflicht gibt es jedoch eine Ausnahme im Falle von ”mutmaßlich erlaubten Nutzungen” nach § 9 UrhDAG, welche dem Schutz vor Overblocking dienen sollen. Demzufolge darf der Upload erfolgen, wenn folgende Tatbestände kumulativ (= alle Fälle der Norm müssen gemeinsam erfüllt sein) gegeben sind. Dabei ist ein Upload zulässig, der

  1. weniger als die Hälfte eines fremden Werkes von Dritten oder mehrere Werke Dritter enthält und
  2. dieses Werk mit anderen Inhalten kombiniert und
  3. entweder gemäß § 11 als legale Nutzung gekennzeichnet oder nach § 10 geringfügig ist.

Geringfügigkeit nach § 10 UrhDAG

Die Geringfügigkeit aus § 10 (zum Normtext hier) ist in folgenden Fällen gegeben:

  • bis zu 15 Sekunden je eines Videos oder Musikstücks,
  • bis zu 160 Zeichen je eines Textes,
  • bis zu 125 Kilobyte je eines Fotos, Bildes oder einer Grafik.

Anmerkung:

Die Ausnahmevorschrift gilt jedoch nur, sofern die Nutzung nicht (!) zu kommerziellen Zwecken oder nur zur Erzielung unerheblicher Einnahmen dient, was in den meisten Fällen der Creator und Business Accounts gerade nicht der Fall sein dürfte. So dass dahingehende Überlegungen ins Leere laufen dürften. Insbesondere auch deshalb, weil das Tatbestandsmerkmal der gewerblichen Tätigkeit relativ schnell erfüllt ist (s. auch unter ”muss ich als Influencer ein Gewerbe anmelden?”).

Möglicher Lösungsansatz um Musik auf Instagram zu verwenden

Wer es bis hierhin geschafft hat, möge bitte nicht den Kopf in den Sand stecken. Denn es gibt glücklicherweise alternative Möglichkeiten, Videos mit Musik in vollkommen legaler Weise zu synchronisieren und diese hochzuladen. Hier sind einige Vorschläge:

Musikdatenbanken mit lizenzfreier Musik

Ein möglicher Lösungsansatz ist es, die Kurzvideos in Form von Stories oder Reels mit lizenzfreier Musik zu synchronisieren. Zugegebenermaßen hält sich die Attraktivität derartiger Musikkataloge oftmals in Grenzen, da sie häufig an die Einkaufsatmosphäre im Supermarkt oder auch an die telefonische Warteschleife erinnern. Auf der anderen Seite dürfte man hiermit jedoch auf der sicheren Seite sein. Aber auch hier gilt es sich als gewerblicher User die Nutzungsbedingungen en detail durchzulesen. Viele Anbieter werben nämlich mit fizenzfreier Musik und locken die Suchenden auf ihre Webseite, um dann im Kleingedruckten doch nicht alle Nutzungsrechte freizugeben.

Die Creator Datenbank von Meta

Alternativ stellt die Creator Datenbank von Meta etliche Musikstücke bereit, die sowohl privat wie auch kommerziell eingesetzt werden können. Inwiefern derartige Musik auch die Reichweite pushen kann, gilt es abzuwarten oder zu überprüfen. Zur Sicherheit solltet Ihr Euch jedoch stets Screenshots der Songs aus der Sound Collection machen, um im Zweifelsfall auf der sicheren Seite zu sein. Auch sei an dieser Stelle angemerkt, dass die Nutzungsbedingungen lediglich ein Hochladen auf den Meta-Plattformen vorsehen. Hinweis: Achtet bei der Verwendung der Sound Collection unbedingt auf die richtige Einstellung Eures Accounts.

Lizenzanfrage an den Rechteinhaber richten

Zu guter Letzt wäre der sicherste, wenngleich auch komplizierteste Weg, an die Rechteinhaber selbst heranzutreten. Hier kommen Künstler, Unternehmen oder Verwertungsgesellschaften wie die Gema in Betracht. Bei ihnen können entsprechende Nutzungsrechte erworben oder schriftlich zugesichert werden. Andererseits können hier im worst case auch schlafende Hunde geweckt werden…

Ein kürzlich mit der Lizenzabteilung der Gema geführtes Telefonat hat ergeben, dass diese sich infolge ihrer Rahmenverträge mit Meta für Lizenzfragen stets an die Plattform selbst halten würde. Dies bedeutet im Umkehrschluss jedoch nicht für den gewerblichen Creator, dass er nun fleißig die Musik aus der Instagram-Bibliothek nutzen kann. Schließlich können immer noch Rechte des Künstlers, der nicht von der Gema vertreten wird, betroffen sein.

Musik-Abonnements für kommerzielle Accounts

Leichter dürfte es indes sein, auf Creator Accounts zugeschnittene Musikpakete zurückzugreifen. Eine derartige zahlungspflichtige Lösung halte ich zukünftig für sinnvoll und fair. Dennoch gilt auch hier, dass stets zu prüfen ist, inwiefern der jeweils auf Instagram hochgeladene Titel auch von dem abgeschlossenen Paket mit umfasst ist. Des weiteren sind natürlich auch Fragen zu klären, ob und inwiefern nachzulizenzieren ist. Dürfen Brands als Co-Autoren die Musik ebenso benutzen oder muss ein etwaiges Abo in solch einem Fall erweitert werden? Und was gilt für die gezielte Content Erstellung für eine Marke, bei der der Content eben gerade nicht auf dem Kanal des Influencers ausgespielt wird?

Wo finde ich gute lizenzfreie Musik?

Machen wir uns nichts vor: die frei erhältliche lizenzfreie Musik kann bei weitem nicht bei den aktuell angesagten Songs mithalten und ist mindestens genauso ”sexy” wie die Einkaufsmusik im nächstbesten Supermarkt. Auch werden die User nicht auf die Welle eines sog. Trending Reels bzw. einer Trend-Songs aufspringen können, die von Instagram bevorzugt ausgespielt und somit für mehr Reichweite sorgen kann. Andererseits beugt die Nutzung lizenzfreier Musik einer potentiellen teuren Abmahnung vor. Letzten Endes ein Abwägen der Risiken, derer Ihr Euch aber bewusst sein solltet. Lizenzfreie Musik findet Ihr u.a. auf folgenden Seiten:

  • Epidemic Sounds
  • Envato Elements

Bei den einschlägigen Portalen solltet Ihr Euch jedoch unbedingt die jeweiligen Konditionen durchlesen, ob und inwiefern die Musik auch gewerblich genutzt werden kann. Und macht am besten auch einen Screenshot des jeweiligen Songs.

Was mache ich mit den bisherigen Videos?

Die Antwort ist eigentlich ganz klar: wer auf der absolut sichereren Seite sein möchte, sollte alle bisherigen synchronisierten Videos, die auf Meta hochgeladen wurden, löschen oder zumindest archivieren. In Fällen, in denen Instagram die Musik bereits aus einem Video entfernt hat, können die User die Musik auch einmalig ersetzen. Vielleicht wird dies auch langfristig für alle übrigen Kurzvideos eingeführt – das wäre zumindest wünschenswert.

Fazit

Nach wie vor ist die Vorgehensweise von Instagram für viele User rätselhaft. Einerseits werden mit Musik untermalte Kurzvideos von der Plattform gepushed und mit höherer Reichweite belohnt. Andererseits können viele die zur Verfügung gestellte Musik nicht nutzen ohne eklatante Risiken, wie beispielsweise eine Abmahnung, einzugehen. Die Vorgehensweise steht auch im Widerspruch zu der Tatsache, dass sich Instagram zunehmend zur Verkaufsplattform entwickelt und demzufolge die Zahl an Gewerbetreibenden zunimmt. Auf jeden Fall handelt es sich hierbei um rechtlich interessante kommerzielle Fragen, die es zukünftig noch im Detail zu klären gilt.

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*Der Artikel ist mit unbeauftragter Werbung gekennzeichnet, da er provisionierbare Werbelinks enthält.

32 Antworten zu “(Wann) darf man als Creator Musik auf Instagram verwenden?”

  1. Ines Nickel sagt:

    Hallo,
    ganz herzlichen Dank für diese Information.
    Auf Instagram haben wir ein Creatorkonto, die @intho.keniahilfe.
    Dürfen wir als gemeinnütziger Verein ebenfalls keine Musik benutzen, obwohl wir nicht im wirtschaftlichem Bereich arbeiten? Wir lindern das Leid hilfsbedürftiger Menschen.
    Ehrlich gesagt verwirrt mich diese Neuigkeit.
    Viele Grüße
    Ines Nickel ( Vorstand der Intho.keniahilfe e.V. )

    • settebello_hh sagt:

      Liebe Frau Nickel, vielen Dank für Ihre Nachricht. Ganz grundsätzlich dürfen nur rein private Konten auf die Musikbibliothek zurückgreifen ohne irgendeine Sanktion fürchten zu müssen. Für einen gemeinnützigen Verein mag hier eine Sonderregelung gelten, die Sie im Zweifelsfall mit Ihrem Anwalt klären müssten. In jedem Fall sind sie jedoch mit lizenzfreier Musik oder den Songs aus der Facebook Sound Collection auf der sicheren Seite.

      Ich hoffe, ich konnte Ihnen helfen. Mit freundlichen Grüßen aus dem Norden,

      Alexandra

  2. Kristina sagt:

    Wie ist der Sachverhalt. Wenn ich ab März mein Konto wieder in Privat umgewandelt habe. Sollte ich die Reels die ich davor gepostet habe auch alle lösche? Oder ist somit meine Seite als Private sicher?

    • settebello_hh sagt:

      Liebe Kristina, ein einfaches Umwandeln hilft in der Sache nicht. Ist nach meinem Dafürhalten sogar brandgefährlich. Es sei denn, es werden alle vorherigen werblichen Posts gelöscht. Um auf der sicheren Seite zu sein, kläre dies bitte mit Deinem Anwalt.

      Lg Alexandra

  3. Imoana sagt:

    Hallo,

    vielen Dank für die ausführlichen Erklärungen und Beschreibungen.

    Ich habe nun viele dieser Artikel gelesen, habe jedoch immer noch Verständnisschwierigkeiten damit, wie der Begriff “nicht-private” Konten (im Gegensatz zu den “gewerblichen”) zu verstehen ist, denen es neben den “gewerblichen” ebenfalls nicht erlaubt sein soll, die Musik zu nutzen:

    Sind in diesem Fall einfach alle öffentlich geschalteten Accounts gemeint, auch wenn diese keinerlei kommerzielle Absichten haben?
    Ich habe nämlich tatsächlich genau 3 Accounts, einen privaten, einen öffentlich nicht-gewerblichen und einen öffentlich gewerblichen. Der öffentlich nicht-gewerbliche ist ein kleiner Blogaccount, in dem ich hauptsächlich Geschenkideen vorstelle, aber kein Geld verdiene, nur eben immer mal wieder meinen eigenen gewerblichen Account oder auch andere verlinke.

    Herzlichen Dank für eure Mühe und viele Grüße!

    • settebello_hh sagt:

      Guten Morgen, im Zweifel würde ich hier von einer werblichen Tätigkeit ausgehen, denn Du versuchst damit ja zumindest Reichweite für Deine eigene Tätigkeit aufzubauen. Idealerweise klärst Du das jedoch noch einmal mit Deinem Anwalt.

      Viele Grüße aus dem Norden,

      Alexandra

  4. Nebgen, Angela sagt:

    Hallo, liebe Alex,
    ich finde deinen Beitrag sehr informativ.
    Zwar habe ich w e d e r ein Business- noch professionelles Konto, also lediglich aus Spaß an der Freude ein privates Konto.
    Wenn ich deine Ausführungen richtig verstanden habe, kann ich meine Reels/Beiträge mit dem Musikbutton von Insta bestücken.

    Verunsichert bin ich jetzt allerdings von den ganzen Meinungen /Ratschlägen im Netz, dass man dies jedoch nur für eine Sequenz von 15 Sec. nutzen darf.
    Gilt dies nur bei den Business-/prof. Konten oder wirklich auch für die privaten Konten ???

    Ist bestimmt auch für andere private Nutzer interessant mal zu wissen.

    Ganz lieben Dank und viele Grüße nach Hamburg

    AN

    • settebello_hh sagt:

      Liebe Angela, ich danke Dir. Wenn Du Deinen Account ausschließlich privat nutzt, dann wünsche ich Dir weiterhin viel Spaß beim Austoben! Die Musik macht es ja erst richtig lebendig! Die 15-Sekunden-Vorschrift gilt nicht für Profile mit kommerziellem Hintergrund, im Umkehrschluss sind also private Profile gemeint.

      Liebe Grüße Alexandra

  5. Imoana sagt:

    Liebe Alexandra,

    vielen herzlichen Dank für die Rückmeldung und werde mich dann wohl auch hier gegen die Nutzung entscheiden.

    Viele Grüße!

  6. Daria sagt:

    Hallo Alexandra,

    vielen Dank für den ausführlichen Artikel. Ich habe eigentlich einen Business Account, habe diesen aber auf “privates Konto” umgestellt und ihn auch soweit privat geschalten, dass man mir eine Anfrage stellen muss, um meine Inhalte zu sehen. Viele Follower habe ich nicht, denn ich habe nie aktiv Werbung betrieben. Die meisten kenne ich persönlich, weil es (ehemalige) Kunden oder Freunde sind. Meine Reels habe ich nie zu Werbezwecken genutzt, es sind lediglich Urlaubs- oder Alltagserinnerungen (aber ja, habe verstanden, dass das dann leider auch als gewerblich betrachtet wird, sobald es die Reichweite mit pusht). Ob dieser Schritt vorerst hilft? Danke und liebe Grüße

  7. Manuela sagt:

    Hallo,

    ich bin gerade total verunsichert. Ich habe ein Creator-konto. Mir wurde damals gesagt, dass man das auch privat nutzen kann.

    Mir waren die Insights wichtig. Jetzt habe ich das mit der Musik mitbekommen. Ich mache keine Werbung und nutze meinen Account auch in keinerlei kommerzieller Absicht.

    Gilt mein Account als privat genutzter Account und darf ich die Musik auf meinen Beiträgen drauf lassen? Woran erkenne ich lizenzfreie Musik? Sollte ich lieber auf ein privates Konto umsteigen? Aber dann habe ich keine Insights mehr.

    Über eine baldige Antwort würde ich mich sehr freuen.

    Viele Grüße

    Manuela

    • settebello_hh sagt:

      Liebe Manuela,

      danke für Deine Nachricht. Darf ich zunächst einmal fragen, wofür Dir die Insights wichtig sind, wenn Du keinerlei kommerzielle Absichten verfolgst?

      Liebe Grüße Alexandra

  8. Sabrina sagt:

    Hallo liebe Alexandra,

    das ist ein super interessanter Beitrag, danke dir dafür!

    Ich habe ein Business Konto und beschäftige mich aktuell sehr mit der Thematik.
    In deinem Artikel sprichst du von der Creator Datenbank, die man auch für Sounds verwenden kann.
    Wo findet man die denn?

    Liebe Grüße
    Sabrina

    • settebello_hh sagt:

      Liebe Sabrina, vielen lieben Dank für Deine positive Rückmeldung. Die Sound Collection findest Du auf der Facebook Seite.

      Liebe Grüße und schöne Ostern,
      Alexandra

  9. Jasi sagt:

    Hallo,

    und wie genau gestaltet sich die Rechtlage, wenn ich die von Instagram bereitgestellten Audio-Vorlagen (bei einem Business-Konto) verwende?

    LG

    • settebello_hh sagt:

      Liebe Jasi,
      noch einmal der Hinweis, dass ich hier keine individuelle Rechtsberatung anbiete. Dafür müsstest Du Dich bitte an Deinen Anwalt wenden. Gerne teile ich Dir aber meine persönliche Einschätzung zur Business-Datenbank mit: ich würde im Zweifel nicht auf die dort bereitgestellte Musik vertrauen, da diese nach und nach – auch um bekanntere Songs – erweitert worden ist. Zur Sicherheit würde ich immer die Lizenzen abklären, über die Sound Collection gegenprüfen oder grundsätzlich auf lizenzfreie Musik setzen.

      Liebe Grüße und schöne Ostern,
      Alexandra

  10. Manuela Bahde sagt:

    Hallo Alexandra,

    Vielen Dank für Deine Antwort.

    Mir waren die Insights deswegen einfach nur wichtig, weil ich wissen wollte, wie die Beiträge ankommen und in welche Richtung ich mit meinem Content eher gehen sollte da ich selbst verschiedene Interessen habe. Auch wird einem der Followerzuwachs, die Länder und das Alter angegeben. Das gibt es auf einem privaten Account nicht.

    Ich finde es mit Musik einfach schöner. Es trägt einfach zur guten Stimmung bei. Gilt hier denn die 15 Sec. Regel für die Musik beim Creatorkonto auch wenn ich ihn nur für mich privat nutze? Gibt es ein privates Creatorkonto.

    Die Musik auf meinen Reels sind unter 15 Sec. und ich mache weder Werbung noch verkaufe ich etwas. Es macht mir einfach Spaß schöne Bilder und Reels mit anderen zu teilen und gut zu finden und durch das Austauschen nette Kontakte zu finden.

    Kannst du mir bitte sagen, ob ich meine Reels jetzt trotzdem löschen soll? Das war eine Menge Arbeit 😍. Ware echt schade 😐

    Ich würde mich sehr freuen, wenn du mir bald Bescheid geben könntest, da ich mich im Moment nicht traue, Musik aufzuspielen. Was kannst du mir raten?

    Viele liebe Grüße
    Manuela

    PS.: Jetzt ist es irgendwie doch mehr geworden als ich wollte 🫢

    • settebello_hh sagt:

      Liebe Manuela,
      vielen Dank für die ausführliche Antwort. Wenn Du Deinen privat ausschließlich privat nutzt, kannst Du laut Insta-AGB deren Musik nutzen. Anderes gilt, wenn hierzu ein werblicher Tenor kommt.
      Viel Spaß also weiterhin beim Posten. 🙂

      Liebe Grüße Alexandra

  11. Manuela Bahde sagt:

    Liebe Alexandra,

    danke für die schnelle Antwort. Kann ich nochmal kurz fragen. Ich habe ja wie gesagt ein Creatorkonto. Ich hatte mich dann unter Fotograf angemeldet und beim Steckbrief Hobbyfotografin geschrieben und Fotograf ausgeblendet.
    Sollte ich noch etwas dazu schreiben, wie z.B. keine Werbeabsichten?

    Viele Grüße Manuela

    • settebello_hh sagt:

      Liebe Manuela,

      ehrlich gesagt finde ich diese Patchwork-Lösungen immer etwas unglücklich. Ich persönlich würde da eine klare Linie fahren. Entweder privat mit allen Rechten auch hinsichtlich der Musikdatenbank von Insta oder eben öffentlich mit den jeweiligen Vor- und Nachteilen. Ansonsten kläre Deinen Einzelfall bitte mit Deinem Anwalt.
      Liebe Grüße Alexandra

  12. Manuela Bahde sagt:

    Hallo Alexandra,

    Vielen Dank für deine Antwort. Ich hatte gerade schon etwas geschrieben und es wurde nicht gespeichert 😕
    Jetzt weiß ich nicht, ob die Mail angekommen ist.

    Ich wollte nur nochmal klären: wenn ich ein Creator-konto nur privat nutze kann ich dann auf jeden Fall die Musik von Instagram verwenden?

    Und woran erkenne ich lizenzfreie Musik?

    Ich wünsche dir noch einen schönen Tag 🙂

    Viele Grüße
    Manuela

    • settebello_hh sagt:

      Liebe Manuela, ob ein Stück lizenzfrei ist, lässt sich nicht auf den ersten Blick eruieren. Das musst Du gezielt abklären. Der einfachste und sicherste Weg ist da bestimmt die Sound Collection von Meta oder lizenzfreie Musik über epidemic oder ähnliches. Bitte dort immer die AGB lesen.
      Liebe Grüße Alexandra

  13. Manuela sagt:

    Liebe Alexandra,

    vielen Dank für deine Antwort.

    jetzt wollte ich noch fragen, wenn ich wieder auf privat gehe, muss ich dann alle Reels löschen, wo Musik von Instagram drauf ist? Weil ich die Musik ja bevor ich gewechselt habe aufgespielt habe.

    Das war jetzt hoffentlich meine letzte Frage.

    Viele Grüße
    Manuela

    • settebello_hh sagt:

      Liebe Manuela,

      nach meinem Dafürhalten hilft der Wechsel auf privat grundsätzlich nicht weiter.
      Wenn es jedoch so ist wie Du es geschildert hast – Du bist ausschließlich privat tätig ohne jegliche werbliche Absicht und eine solche gab es auch in der Vergangenheit nicht – dann scheint mir hier kein Problem vorzulegen. Zur Sicherheit bitte aber juristisch für Deinen Fall abklären.
      Liebe Grüße Alexandra

  14. Doreen sagt:

    Hallo Alexandra,
    ich habe gerade erst deinen Artikel gefunden. Vielen Dank dafür. Ich bin Sängerin und habe leider noch nichts dazu entdeckt, wie es sich bei Livegesangsmitschnitten verhält? Kann ich diese noch posten?
    Herzliche Grüße Doreen

    • settebello_hh sagt:

      Liebe Doreen, sehr gerne. Was das Filmen und/oder Vervielfältigen von Mitschnitten angelangt, so ist äußerste Vorsicht geboten: Denn durch das Mitfilmen der Aufführung und des dadurch entstehenden Videomaterials wird das geschützte Werk vervielfältigt. Solch ein Recht steht grundsätzlich gem. § 16 UrhG nur dem Urheber bzw. Rechteinhaber zu. Sofern dieser Dir also nicht die obigen Handlungen erlaubt bzw. das jeweilige Nutzungsrecht eingeräumt hat, möchte ich Dir dringend davon abraten.
      Ich hoffe, das hilft Dir weiter. Liebe Grüße Alexandra

  15. Anne sagt:

    Super gut und informativer Beitrag.
    Dennoch bin ich noch verunsichert.
    Ich habe einen reinen privaten aber öffentlich gestellten Account bei FB und Insta. Darf ich dort die Musik nutzen oder nicht ?
    Hatte von FB eine Mail bekommen, es wurde aber nix gelöscht. Musik war in der Story, ich habe sie nun gelöscht und bin sehr verunsichert.

    • settebello_hh sagt:

      Liebe Anne, vielen Dank. Wenn er tatsächlich rein privat ist ohne jegliche kommerzielle Zwecke, dann ja. Wenn Du jedoch bereits Werbung gemacht hast oder dieses beabsichtigst, dann sieht es anders aus. Der sicherste Weg ist auf jeden Fall die Facebook Soundcollection.
      Liebe Grüße Alexandra

  16. Sanne sagt:

    Hey! Lieben Dank für die Bearbeitung von diesem Thema. Kurze Frage, nur um Nummer sicher zu gehen

    Auf Insta bin ich markiert als
    Content Creator
    Und persönlicher Blog

    Wenn ich eine Story , oder reel erstelle, darf ich de. Musik Button jetzt nutzen und meine Story oder reel mit Musik untermalen oder nicht?
    Vielen lieben Dank für die Rückmeldung

    • settebello_hh sagt:

      Liebe Sanne,
      sehr gerne! Um auf der wasserdichten Seite zu sein, kontaktiere bitte Deinen Anwalt zur individuellen Beratung.:)
      Ansonsten ist die Ausrichtung Deines Kanals entscheidend, d.h. ist er privat oder öffentlich, werden Artikel beworben, etc. Ansonsten verweise ich auf das oben Gesagte, d.h. ist Dein Account je werblich aktiv gewesen, ist er sozusagen ”infiziert”, dann wirst Du höchstwahrscheinlich als werblich eingestuft und solltest somit ausschließlich lizenzfreie Musik – z.B. in der Facebook Soundcollection erhältlich – benutzen.

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